Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Unsere Lieferungen und Leistungen entsprechen ausschließlich den Vereinbarungen des Rahmenvertrages vom 14.1.2021 zwischen der stick's GbR und der Gerresheimer AG. 

(2) Soweit gesetzliche Vorschriften es verlangen und diese den im folgendem geregelten Vereinbarungen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, haben zwischen den Parteien zumindest die übereinstimmenden Vertragsbedingungen Wirksamkeit. Im übrigen sind sich die Parteien einig, dass sie an einer Durchführung des Vertrages festhalten und für die sich widersprechenden Vertragsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften gelten.


2. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Mönchengladbach. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand ausschließlich Mönchengladbach.


3. Bestellungen

(1) Der Einzelvertrag kommt durch (i) eine Bestellung des Bestellers, (ii) einer korrespondierenden und zusammenfassenden Bestellbestätigung der Auftragnehmerin, inklusive Endpreis zustande.


4. Aufträge

(1) Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und sollen schriftlich erfolgen. Es erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers können zu Mehrkosten führen, die weiterberechnet werden. Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der bestellten Produkte und Mengen keine Gewähr. Daraus evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

(2) Bestellungen verpflichten zur Abnahme der Ware. 

(3) Bei Warenlieferungen ist der Besteller verpflichtet, die Ware nach Erhalt zeitnah auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit zu untersuchen und eventuell durch eine Sichtprüfung deutlich erkennbare qualitative oder quantitative Abweichungen zeitnah schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin zu rügen. Zu jedem Artikel sind Größentabellen hinterlegt, sodass ein von der Größe her nicht passender Artikel keinen Mangel darstellt, sofern die angegebenen Maße der Größentabelle +/- 3cm nicht überschreiten . Erfolgt die Rüge eines zuvor beschriebenen offensichtlichen Mangels nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Lieferung als angenommen. Eine Rüge bei einem versteckten Mangel, sollte zeitnah nach dessen Feststellung erfolgen. Ein versteckter Mangel ist dabei jeder Mangel, der kein offensichtlicher Mangel ist. Die Rügeobliegenheit ist rechtzeitig gewahrt, sofern sie innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel von zehn (10) Werktagen, beginnend mit der Warenannahme bei offensichtlichen Mängeln und bei versteckten Mängeln beginnend mit dessen Feststellung durch den Besteller, bei der Auftragnehmerin eingeht.

(4) Soweit eine Rüge des Bestellers bezüglich einer Warenlieferung erfolgt, übermittelt der Besteller auf Aufforderung der Auftragnehmerin eine angemessene Beschreibung des festgestellten Mangels. Die Auftragnehmerin veranlasst die Rücksendung der jeweiligen mangelhaften Artikel der Warenlieferung auf ihre Kosten. Die Auftragnehmerin liefert zeitnah neue Artikel zur vollständigen Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung. Die Auftragnehmerin kann mit vorheriger Genehmigung des Bestellers die mangelhaften Artikel reparieren, sofern dies möglich und dem Besteller dem Mangel entsprechend zumutbar ist.


5. Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt standardmäßig  nach Sammlung der Bestellungen nach Standorten. 

(2) Bestellungen des Auftraggebers mit Fixtermin sind für uns nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung zum vereinbarten Termin versandbereit ist.

6. Versand

(1) Der Versand erfolgt per DHL, DPD oder Auslieferung durch stick's GbR.

(2) Die Versandkosten für Lieferung an Lieferorte in Deutschland (DE) werden anteilsmäßig den Kostenstellen pro Standort in Rechnung gestellt.

(3) Kosten für besondere Versendungsformen (Expreßsendung, Eilzustellung, o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Teillieferungen behalten wir uns vor. Auch Teillieferungen werden frachtmäßig abgerechnet. Eine Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.

(4) Mit dem Verlassen des Werkes bzw. Lagers gehen sämtliche Gefahren und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Auftraggebers. Das bedeutet, daß das Risiko für Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware beim Auftraggeber liegt. Mit der Bereitstellung der Ware durch stick's GbR erfolgt der Gefahrenübergang zum Auftraggeber. stick's GbR haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(5) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche Reklamation uns unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.


8. Preise / Zahlungsbedingungen

(1) stick's GbR ist ohne Zustimmung der Gerresheimer AG nicht berechtigt, Preise, einschließlich Zusatzkosten einer Bestellung (Fracht, Verpackung, Versicherung, Abwicklung, etc.), zu verändern. Dies gilt nicht für Rabattvereinbarungen, die der Besteller mit der Auftragnehmerin individuell verhandelt und entsprechend im Abwicklungssystem der Onlinepräsenz dokumentiert wurden.

(2) Rechnungen sind ausschließlich an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse des Bestellers elektronisch zu versenden, sofern der Besteller keine gesonderte oder zusätzliche E-Mail-Adresse für die Rechnungszustellung angegeben hat. Im Falle vom Letzteren erfolgt ein Versand auch an diese Adresse(n).     

(3) Der Besteller wird Rechnungen der stick's GbR, die unter Einhaltung der im Rahmenvertrag § 3.3 genannten Vorgaben an den Besteller übermittelt wurden, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang beim Besteller durch eine entsprechende Zahlungsanweisung zugunsten des von der Auftragnehmerin angegebenen Kontos bei einer in Deutschland belegenen Bank begleichen. Voraussetzung für die Rechnungstellung durch die Auftragnehmerin an den Besteller ist, dass die Auftragnehmerin einen fälligen und einredefreien Zahlungsanspruch gegenüber dem Besteller auf Grundlage einer nach § 2 vertragsgemäß vereinbarten und erbrachten Leistung hat.

(4) Der Besteller ist berechtigt, fällige Zahlungen über mangelhaft erbrachte Leistungen der Auftragnehmerin solange zu verweigern bis die Auftragnehmerin mangelfrei an den Besteller geleistet hat. Erfolgte Zahlungen des Bestellers bedeuten dabei keine Anerkennung der Lieferungen und/oder Leistungen als vertragsgemäß oder als abgenommen

 9. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung das Eigentum der stick's GbR. 


11. Datenschutz

(1) Die Parteien haben alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Zum Zwecke des vorliegenden Vertrages wird vereinbart, dass, falls die stick's GbR Zugriff auf die persönlichen Daten der Auftraggeberin (einschließlich der Besteller) erhält, die stick's GbR eine Auftragsverarbeiterin gemäß Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO ist. Als Auftragsverarbeiterin wird die stick's GbR die notwendigerweise für die Durchführung des Vertragsverhältnisses relevanten personenbezogene Daten der Auftraggeberin verarbeiten. In diesem Verhältnis ist die Auftraggeberin dann Verantwortliche i.S.d. Art. 4 Nr. 7, 24 DSGVO.

(2) In dem gesetzlich erforderlichen Umfang schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO. Die stick's GbR wird in diesem Rahmen auch gegenüber der Auftraggeberin anzeigen, ob und in welchem Umfang sich diestick's GbR wiederum Dritter im Rahmen einer Unterbeauftragung der Verarbeitung personenbezogener Daten der Auftraggeberin bedient und benennt der Auftraggeberin diese dritten Parteien entsprechend. Die stick's GbR stellt im Falle einer solchen Unterbeauftragung Dritter sicher, dass auch mit diesen entsprechende AVV geschlossen wurden und sichert der Auftraggeberin in jedem Fall einer Unterbeauftragung ultimativ die Einhaltung zumindest gleichwertiger DSGVO-konformer Datenschutzstandards zu.
(3) Die Parteien haben geeignete Vorkehrungen zu treffen, um einen unnötigen Zugriff auf bzw. eine unnötige Übertragung von persönlichen Daten an die andere Partei, einschließlich an autorisierte Dritte, zu verhindern. Hierzu reduzieren die Parteien die Verwendung auf ein absolut notwendiges Minimum (Prinzip der Datenminimierung).
(4) Die Auftragnehmerin garantiert im Rahmen der gesamten Datenverarbeitung die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen in ihrer Organisation und der Organisation Dritter der sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Damit insbesondere von der Auftraggeberin erhaltene, sensible Informationen (Personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Finanzielle Informationen, etc.) angemessen vor dem Zugriff unautorisierter Dritter geschützt werden. Insbesondere wird erwogen, sensible Informationen in einem angemessenen Rahmen zu verschlüsseln.

 
* Alle Preise netto zzgl. MwSt. | zzgl. Versandkosten | © 2020 Gerresheimer AG - All rights reserved