Datenschutz

 

Datenschutz

(1) Die Parteien haben alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Zum Zwecke des vorliegenden Vertrages wird vereinbart, dass, falls die stick's GbR Zugriff auf die persönlichen Daten der Auftraggeberin (einschließlich der Besteller) erhält, die stick's GbR eine Auftragsverarbeiterin gemäß Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO ist. Als Auftragsverarbeiterin wird die stick's GbR die notwendigerweise für die Durchführung des Vertragsverhältnisses relevanten personenbezogene Daten der Auftraggeberin verarbeiten. In diesem Verhältnis ist die Auftraggeberin dann Verantwortliche i.S.d. Art. 4 Nr. 7, 24 DSGVO.

(2) In dem gesetzlich erforderlichen Umfang schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO. Die stick's GbR wird in diesem Rahmen auch gegenüber der Auftraggeberin anzeigen, ob und in welchem Umfang sich die stick's GbR wiederum Dritter im Rahmen einer Unterbeauftragung der Verarbeitung personenbezogener Daten der Auftraggeberin bedient und benennt der Auftraggeberin diese dritten Parteien entsprechend. Die stick's GbR stellt im Falle einer solchen Unterbeauftragung Dritter sicher, dass auch mit diesen entsprechende AVV geschlossen wurden und sichert der Auftraggeberin in jedem Fall einer Unterbeauftragung ultimativ die Einhaltung zumindest gleichwertiger DSGVO-konformer Datenschutzstandards zu.

(3) Die Parteien haben geeignete Vorkehrungen zu treffen, um einen unnötigen Zugriff auf bzw. eine unnötige Übertragung von persönlichen Daten an die andere Partei, einschließlich an autorisierte Dritte, zu verhindern. Hierzu reduzieren die Parteien die Verwendung auf ein absolut notwendiges Minimum (Prinzip der Datenminimierung).

(4) Die stick's GbR garantiert im Rahmen der gesamten Datenverarbeitung die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen in ihrer Organisation und der Organisation Dritter der sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Damit insbesondere von der Auftraggeberin erhaltene, sensible Informationen (Personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Finanzielle Informationen, etc.) angemessen vor dem Zugriff unautorisierter Dritter geschützt werden. Insbesondere wird erwogen, sensible Informationen in einem angemessenen Rahmen zu verschlüsseln. 

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